Pflegeberaterin von IPS im Gespräch

Wir pflegen
gute Beratung

Die Pflegeberatung

Wenn die Pflegekasse zweimal klingelt

Für viele unserer Kunden kommt der Brief überraschend: Kaum hat man sich daran gewöhnt, Pflegegeld zu bekommen, meldet sich die Kranken- oder Pflegekasse. Manchmal steht da sogar „Beratungsmahnung“ – das klingt dramatischer, als es ist. Wir kennen das, kommen vorbei und erstellen die Dokumentation. Denn worum es eigentlich geht, ist harmlos.

Wir kommen sofort – als Berater, nicht als Kontrolleure

Ein häufiges Missverständnis: Wir kommen nicht im Auftrag der Kassen und schon gar nicht als Kontrolleure. Im Gegenteil. Es geht darum, Patient:innen, Angehörigen und Helfern alle Möglichkeiten und Unterstützungsformen zu erklären.

Die Pflegeversicherung kann kompliziert sein. Wir erklären, wie Pflege leichter wird, schulen und beraten ganz konkret, zeigen mögliche Gelder und Finanzierungen und kennen alle Hilfsmittel. Stellen Sie es sich vor wie einen Steuerberater, den das Finanzamt bezahlt – oder wie einen Coach.

Pflegeberaterin von IPS im Gespräch mit einer Kundin zuhause

Wie oft ist eine Beratung nötig?

  • Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Quartal (alle drei Monate)

Wenn die Kranken- oder Pflegekasse Sie um eine Pflegeberatung bittet oder daran erinnert, melden Sie sich einfach bei uns.

So ist der Ablauf

  1. Wir machen einen Termin bei Ihnen zuhause.
  2. Wir kommen vorbei, erklären alle Möglichkeiten der Pflegeversicherung und prüfen, ob Sie sie voll nutzen.
  3. Wir dokumentieren die Beratung und benachrichtigen die Pflegekasse mit einem standardisierten Protokoll.

Pflegeberatung gewünscht?

Wir hören zu, kommen vorbei, machen einen Plan.

Unsere Kollegen Steffen Pieper und Steffen Oehmichen beraten Sie gerne. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – versprochen.